AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Anwendungsbereich und Geltung der Allgemeinen Geschäftbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie/Therapeutin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, im Folgenden "Therapeutin" genannt, sowie dem Klienten (m/w/d) als Beratungsvertrag (Psychologische Online-Beratung basierend auf der Gesprächstherapie nach Carl Rogers, EMDR, Hypnose, Systemische Beratung) /Behandlungsvertrag (Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers nach HPG bei Walk & Talk, Hypnosetherapie, EMDR-Therapie) /Unterrichtsvertrag (Yoga&Faszientraing), im Folgenden "Vertrag" genannt.
Rechtliche Grundlage des Vertrages bilden die §§611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnostik, Behandlung und zum Yogaunterricht an die Therapeutin wendet.
Die Therapeutin ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung der Beratung und/oder Behandlung und/oder des Unterrichts entstandenen Leistungen, inklusive Beratungsleistungen, erhalten.
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie/Therapeutin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, im Folgenden "Therapeutin" genannt, sowie dem Klienten (m/w/d) als Beratungsvertrag (Psychologische Online-Beratung basierend auf der Gesprächstherapie nach Carl Rogers, EMDR, Hypnose, Systemische Beratung) /Behandlungsvertrag (Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers nach HPG bei Walk & Talk, Hypnosetherapie, EMDR-Therapie) /Unterrichtsvertrag (Yoga&Faszientraing), im Folgenden "Vertrag" genannt.
Rechtliche Grundlage des Vertrages bilden die §§611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnostik, Behandlung und zum Yogaunterricht an die Therapeutin wendet.
Die Therapeutin ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung der Beratung und/oder Behandlung und/oder des Unterrichts entstandenen Leistungen, inklusive Beratungsleistungen, erhalten.
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie/Therapeutin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, im Folgenden "Therapeutin" genannt, sowie dem Klienten (m/w/d) als Beratungsvertrag (Psychologische Online-Beratung basierend auf der Gesprächstherapie nach Carl Rogers, EMDR, Hypnose, Systemische Beratung) /Behandlungsvertrag (Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers nach HPG bei Walk & Talk, Hypnosetherapie, EMDR-Therapie) /Unterrichtsvertrag (Yoga&Faszientraing), im Folgenden "Vertrag" genannt.
Rechtliche Grundlage des Vertrages bilden die §§611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnostik, Behandlung und zum Yogaunterricht an die Therapeutin wendet.
Die Therapeutin ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung der Beratung und/oder Behandlung und/oder des Unterrichts entstandenen Leistungen, inklusive Beratungsleistungen, erhalten.
§2 Inhalt und Zweck des Vertrages
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie bei dem Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Es erfolgt keine Diagnose oder Heilbehandlung körperlicher Krankheiten.
Gegenstand des Vertrages ist ein vom Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und die Therapeutin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen/Behandlungsanliegen/Unterrichtsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Beratungsmethoden/Behandlungsmethoden/Unterrichtsmethoden wie Hypnose/Hypnosetherapie, EMDR/EMDR-Therapie, Systemische Beratung, Yoga und Achtsamkeitsverfahren.
Die Beratung/Behandlung/der Unterricht dient dem Umgang und der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen, Veränderungsprozessen, Krisensituationen, dem Umgang mit Trauer und Stress, sowie der körperlichen und mentalen Entspannung.
Neben wissenschaftlich anerkannten Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsmethoden wendet die Therapeutin Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden an, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und teilweise wissenschaftlich nicht erklärt werden können. Lehnt der Klient diese Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden ab oder verlangt eine Beratung, Behandlung oder Unterricht mit rein wissenschaftlich anerkannten Methoden oder Verfahren, muss er dies der Therapeutin vorab mitteilen.
Der Klient entscheidet frei über die anzuwendenden Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsverfahren. Kann oder will der Klient sich nicht festlegen, wendet die Therapeutin unter Rücksprache mit dem Klienten eine Beratungsmethode, ein Behandlungsverfahren oder eine Unterrichtsmethode an, die/das/die seinem Willen am nächsten kommt.
Die Therapeutin nimmt keine Krankschreibungen vor, stellt keine Atteste oder Überweisungsscheine aus und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder andere Substanzen.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie bei dem Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Es erfolgt keine Diagnose oder Heilbehandlung körperlicher Krankheiten.
Gegenstand des Vertrages ist ein vom Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und die Therapeutin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen/
Behandlungsanliegen/
Unterrichtsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Beratungsmethoden/
Behandlungsmethoden/
Unterrichtsmethoden wie Hypnose/Hypnosetherapie, EMDR/EMDR-Therapie,
Systemische Beratung, Yoga und Achtsamkeitsverfahren.
Die Beratung/Behandlung/der Unterricht dient dem Umgang und der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen, Veränderungsprozessen, Krisensituationen, dem Umgang mit Trauer und Stress, sowie der körperlichen und mentalen Entspannung.
Neben wissenschaftlich anerkannten Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsmethoden wendet die Therapeutin Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden an, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und teilweise wissenschaftlich nicht erklärt werden können. Lehnt der Klient diese Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden ab oder verlangt eine Beratung, Behandlung oder Unterricht mit rein wissenschaftlich anerkannten Methoden oder Verfahren, muss er dies der Therapeutin vorab mitteilen.
Der Klient entscheidet frei über die anzuwendenden Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsverfahren. Kann oder will der Klient sich nicht festlegen, wendet die Therapeutin unter Rücksprache mit dem Klienten eine Beratungsmethode, ein Behandlungsverfahren oder eine Unterrichtsmethode an, die/das/die seinem Willen am nächsten kommt.
Die Therapeutin nimmt keine Krankschreibungen vor, stellt keine Atteste oder Überweisungsscheine aus und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder andere Substanzen.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie bei dem Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Es erfolgt keine Diagnose oder Heilbehandlung körperlicher Krankheiten.
Gegenstand des Vertrages ist ein vom Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und die Therapeutin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen/
Behandlungsanliegen/
Unterrichtsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Beratungsmethoden/
Behandlungsmethoden/
Unterrichtsmethoden wie Hypnose/Hypnosetherapie, EMDR/EMDR-Therapie,
Systemische Beratung, Yoga und Achtsamkeitsverfahren.
Die Beratung/Behandlung/der Unterricht dient dem Umgang und der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen, Veränderungsprozessen, Krisensituationen, dem Umgang mit Trauer und Stress, sowie der körperlichen und mentalen Entspannung.
Neben wissenschaftlich anerkannten Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsmethoden wendet die Therapeutin Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden an, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und teilweise wissenschaftlich nicht erklärt werden können. Lehnt der Klient diese Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren oder Unterrichtsmethoden ab oder verlangt eine Beratung, Behandlung oder Unterricht mit rein wissenschaftlich anerkannten Methoden oder Verfahren, muss er dies der Therapeutin vorab mitteilen.
Der Klient entscheidet frei über die anzuwendenden Beratungsmethoden, Behandlungsmethoden, Therapieverfahren und Unterrichtsverfahren. Kann oder will der Klient sich nicht festlegen, wendet die Therapeutin unter Rücksprache mit dem Klienten eine Beratungsmethode, ein Behandlungsverfahren oder eine Unterrichtsmethode an, die/das/die seinem Willen am nächsten kommt.
Die Therapeutin nimmt keine Krankschreibungen vor, stellt keine Atteste oder Überweisungsscheine aus und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder andere Substanzen.
§3 Mitwirkung des Klienten
Der Klient wirkt aktiv an seiner Beratung/Behandlung und Genesung mit, ist jedoch zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet.
Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er notwendige Informationen und/oder erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft beziehungsweise nicht erteilt, die Beratungsinhalte/Behandlungsinhalte ablehnt und/oder Beratungs- oder Therapiemaßnahmen vereitelt, ist die Therapeutin berechtigt, die Beratung/Behandlung abzubrechen.
Der Klient wirkt aktiv an seiner Beratung/Behandlung und Genesung mit, ist jedoch zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet.
Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er notwendige Informationen und/oder erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft beziehungsweise nicht erteilt, die Beratungsinhalte/Behandlungsinhalte ablehnt und/oder Beratungs- oder Therapiemaßnahmen vereitelt, ist die Therapeutin berechtigt, die Beratung/Behandlung abzubrechen.
Der Klient wirkt aktiv an seiner Beratung/Behandlung und Genesung mit, ist jedoch zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet.
Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er notwendige Informationen und/oder erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft beziehungsweise nicht erteilt, die Beratungsinhalte/Behandlungsinhalte ablehnt und/oder Beratungs- oder Therapiemaßnahmen vereitelt, ist die Therapeutin berechtigt, die Beratung/Behandlung abzubrechen.
§4 Beratungserfolg/ Behandlungserfolg
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele innerhalb der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung/Behandlung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Therapeutin dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht.
Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen. Die Therapeutin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden Beratungsmethoden und Behandlungsmethoden zum Nutzen des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung des Klienten.
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele innerhalb der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung/Behandlung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Therapeutin dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht.
Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen. Die Therapeutin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden Beratungsmethoden und Behandlungsmethoden zum Nutzen des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung des Klienten.
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele innerhalb der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung/Behandlung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Therapeutin dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht.
Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen. Die Therapeutin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden Beratungsmethoden und Behandlungsmethoden zum Nutzen des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung des Klienten.
§5 Beratungsdauer und Kündigung
Die Beratungsdauer/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingents, das in Anspruch genommen werden muss.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches/Behandlungsgespräches/einer Unterrichtseinheit mündlich oder mit Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per Email gekündigt werden.
Die Beratungsdauer/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingents, das in Anspruch genommen werden muss.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches/Behandlungsgespräches/einer Unterrichtseinheit mündlich oder mit Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per Email gekündigt werden.
Die Beratungsdauer/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingents, das in Anspruch genommen werden muss.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches/Behandlungsgespräches/einer Unterrichtseinheit mündlich oder mit Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per Email gekündigt werden.
§6 Leistungsangebot und Honorar
Die Therapeutin hat für ihre Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Klient vereinbart worden sind, gelten die Honorare, die in der Preisliste der Therapeutin unter folgendem Link: https://architectureofmind.de/preise aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Für Beratungsdienstleistungen und Yoga fällt eine Umsatzsteuer von 19% an, die bei einer Heilbehandlung entfällt. Der Endpreis für den Klienten bleibt unabhängig von Beratung oder Heilbehandlung identisch. Eine Krankenkassenabrechnung ist im Rahmen der Online-Beratung oder des Yogaunterrichts grundsätzlich nicht möglich.
Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit/Behandlungseinheit/
Unterrichtseinheit, sowie des damit anfallenden Honorars sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Vergütung ist bei Buchung der Beratungsleistung fällig und muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Die Zahlung des Klienten ist unbar zu leisten. Nach erfolgter Zahlung erhält der Klient die vereinbarte Beratungsdienstleistung/Behandlung/
Yogastunde zum vereinbarten Termin.
Eine Rechnung über den gezahlten Betrag wird nach Beendigung der Beratung/Behandlung/des Yogaunterrichts ausgestellt. Abweichungen sind bei langfristigen Leistungen, wie beispielsweise dauerhaftem Yogaunterricht, möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die Therapeutin hat für ihre Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Klient vereinbart worden sind, gelten die Honorare, die in der Preisliste der Therapeutin unter folgendem Link: https://architectureofmind.de/preise aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Für Beratungsdienstleistungen und Yoga fällt eine Umsatzsteuer von 19% an, die bei einer Heilbehandlung entfällt. Der Endpreis für den Klienten bleibt unabhängig von Beratung oder Heilbehandlung identisch. Eine Krankenkassenabrechnung ist im Rahmen der Online-Beratung oder des Yogaunterrichts grundsätzlich nicht möglich.
Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit/Behandlungseinheit/
Unterrichtseinheit, sowie des damit anfallenden Honorars sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Vergütung ist bei Buchung der Beratungsleistung fällig und muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Die Zahlung des Klienten ist unbar zu leisten. Nach erfolgter Zahlung erhält der Klient die vereinbarte Beratungsdienstleistung/Behandlung/
Yogastunde zum vereinbarten Termin.
Eine Rechnung über den gezahlten Betrag wird nach Beendigung der Beratung/Behandlung/des Yogaunterrichts ausgestellt. Abweichungen sind bei langfristigen Leistungen, wie beispielsweise dauerhaftem Yogaunterricht, möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die Therapeutin hat für ihre Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Klient vereinbart worden sind, gelten die Honorare, die in der Preisliste der Therapeutin unter folgendem Link: https://architectureofmind.de/preise aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Für Beratungsdienstleistungen und Yoga fällt eine Umsatzsteuer von 19% an, die bei einer Heilbehandlung entfällt. Der Endpreis für den Klienten bleibt unabhängig von Beratung oder Heilbehandlung identisch. Eine Krankenkassenabrechnung ist im Rahmen der Online-Beratung oder des Yogaunterrichts grundsätzlich nicht möglich.
Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit/Behandlungseinheit/
Unterrichtseinheit, sowie des damit anfallenden Honorars sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Vergütung ist bei Buchung der Beratungsleistung fällig und muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Die Zahlung des Klienten ist unbar zu leisten. Nach erfolgter Zahlung erhält der Klient die vereinbarte Beratungsdienstleistung/Behandlung/
Yogastunde zum vereinbarten Termin.
Eine Rechnung über den gezahlten Betrag wird nach Beendigung der Beratung/Behandlung/des Yogaunterrichts ausgestellt. Abweichungen sind bei langfristigen Leistungen, wie beispielsweise dauerhaftem Yogaunterricht, möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§7 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §6 hiervon nicht berührt. Die Therapeutin kann das Honorar oder Anteile des Honorars in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Unabhängig von Erstattungsleistungen durch Krankenkassen oder Beihilfe ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.
Die Therapeutin erteilt in Erstattungsfragen keine Auskünfte an Dritte.
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §6 hiervon nicht berührt. Die Therapeutin kann das Honorar oder Anteile des Honorars in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Unabhängig von Erstattungsleistungen durch Krankenkassen oder Beihilfe ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.
Die Therapeutin erteilt in Erstattungsfragen keine Auskünfte an Dritte.
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §6 hiervon nicht berührt. Die Therapeutin kann das Honorar oder Anteile des Honorars in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Unabhängig von Erstattungsleistungen durch Krankenkassen oder Beihilfe ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.
Die Therapeutin erteilt in Erstattungsfragen keine Auskünfte an Dritte.
§8 Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar
Termine können selbstständig durch den Klienten im Onlinekalender gebucht werden. Darüberhinaus sind telefonische Terminabsprachen, sowie Terminbuchungen per Email möglich. Die einzelnen Termine für Beratungs-, Behandlungsgespräche und Yogaunterricht können individuell im Voraus zwischen dem Klienten und der Therapeutin vereinbart werden.
Wird ein abgestimmter Termin durch den Klienten nicht wahrgenommen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% an. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Absage seitens des Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Therapeutin schnellstmöglich zu informieren und gegebenenfalls einen Nachweis (ärztliches Attest) über die Erkrankung vorzulegen.
Termine können selbstständig durch den Klienten im Onlinekalender gebucht werden. Darüberhinaus sind telefonische Terminabsprachen, sowie Terminbuchungen per Email möglich. Die einzelnen Termine für Beratungs-, Behandlungsgespräche und Yogaunterricht können individuell im Voraus zwischen dem Klienten und der Therapeutin vereinbart werden.
Wird ein abgestimmter Termin durch den Klienten nicht wahrgenommen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% an. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Absage seitens des Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Therapeutin schnellstmöglich zu informieren und gegebenenfalls einen Nachweis (ärztliches Attest) über die Erkrankung vorzulegen.
Termine können selbstständig durch den Klienten im Onlinekalender gebucht werden. Darüberhinaus sind telefonische Terminabsprachen, sowie Terminbuchungen per Email möglich. Die einzelnen Termine für Beratungs-, Behandlungsgespräche und Yogaunterricht können individuell im Voraus zwischen dem Klienten und der Therapeutin vereinbart werden.
Wird ein abgestimmter Termin durch den Klienten nicht wahrgenommen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% an. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Absage seitens des Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Therapeutin schnellstmöglich zu informieren und gegebenenfalls einen Nachweis (ärztliches Attest) über die Erkrankung vorzulegen.
§9 Vertraulichkeit der Behandlung, Dokumentation und Datenschutz
Die Therapeutin behandelt Klientendaten vertraulich und verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr zugänglich aufzubewahren.
Auskunftserteilung bezüglich Beratungen, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlungen und persönlichen Verhältnissen und/oder Begleitumständen des Klienten gegenüber Dritten bedürfen vorab der schriftlichen Einverständnis des Klienten.
Die Therapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche und Behandlungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungs- und Behandlungsgespräche. Die Dokumentation der Aufzeichnungen erfolgt per Handakte und/oder innerhalb der elektronischen Klientendatei.
Ebenso speichert die Therapeutin die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Die Handakten und/oder Daten der elektronischen Klientendatei werden für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, soweit der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist festlegt.
Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
Absatz 1. und Absatz 2. sind nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, beispielsweise aufgrund der Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit/Bereitschaft des Klienten zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt, (Psycho-)Therapeuten oder einer Klinik um eine Gefährdung des Klienten abzuwenden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, wie beispielsweise der Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter betreffend, auskunftspflichtig ist.
Absatz 1. und Absatz 2. sind ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlung persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Therapeutin behandelt Klientendaten vertraulich und verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr zugänglich aufzubewahren.
Auskunftserteilung bezüglich Beratungen, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlungen und persönlichen Verhältnissen und/oder Begleitumständen des Klienten gegenüber Dritten bedürfen vorab der schriftlichen Einverständnis des Klienten.
Die Therapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche und Behandlungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungs- und Behandlungsgespräche. Die Dokumentation der Aufzeichnungen erfolgt per Handakte und/oder innerhalb der elektronischen Klientendatei.
Ebenso speichert die Therapeutin die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Die Handakten und/oder Daten der elektronischen Klientendatei werden für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, soweit der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist festlegt.
Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
Absatz 1. und Absatz 2. sind nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, beispielsweise aufgrund der Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit/Bereitschaft des Klienten zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt, (Psycho-)Therapeuten oder einer Klinik um eine Gefährdung des Klienten abzuwenden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, wie beispielsweise der Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter betreffend, auskunftspflichtig ist.
Absatz 1. und Absatz 2. sind ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlung persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Therapeutin behandelt Klientendaten vertraulich und verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr zugänglich aufzubewahren.
Auskunftserteilung bezüglich Beratungen, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlungen und persönlichen Verhältnissen und/oder Begleitumständen des Klienten gegenüber Dritten bedürfen vorab der schriftlichen Einverständnis des Klienten.
Die Therapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche und Behandlungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungs- und Behandlungsgespräche. Die Dokumentation der Aufzeichnungen erfolgt per Handakte und/oder innerhalb der elektronischen Klientendatei.
Ebenso speichert die Therapeutin die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Die Handakten und/oder Daten der elektronischen Klientendatei werden für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, soweit der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist festlegt.
Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
Absatz 1. und Absatz 2. sind nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, beispielsweise aufgrund der Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit/Bereitschaft des Klienten zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt, (Psycho-)Therapeuten oder einer Klinik um eine Gefährdung des Klienten abzuwenden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, wie beispielsweise der Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter betreffend, auskunftspflichtig ist.
Absatz 1. und Absatz 2. sind ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlung persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
§10 Aufnahmen und Mitschnitte von Beratungs- und Behandlungsgesprächen
Das Aufnehmen oder Mitschneiden von Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen oder jegliche Form der Therapiestunden/des Yogaunterrichts, sowie die Verbreitung oder Vervielfältigung ist beiden Seiten nach §201 StGB untersagt.
Dies gilt für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
Das Aufnehmen oder Mitschneiden von Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen oder jegliche Form der Therapiestunden/des Yogaunterrichts, sowie die Verbreitung oder Vervielfältigung ist beiden Seiten nach §201 StGB untersagt.
Dies gilt für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
Das Aufnehmen oder Mitschneiden von Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen oder jegliche Form der Therapiestunden/des Yogaunterrichts, sowie die Verbreitung oder Vervielfältigung ist beiden Seiten nach §201 StGB untersagt.
Dies gilt für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
§11 Gesundheitszustand des Klienten
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen Beratung/(psycho-)therapeutischen Behandlung aus medizinischen und/oder psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
Sollte aktuell bereits eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies der Therapeutin unverzüglich mitteilt und dass die/der die behandelnde (Psycho-)Therapeut:in über die psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung bei der Therapeutin informiert ist und dieser Beratung beziehungsweise Behandlung zugestimmt hat.
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen Beratung/(psycho-)therapeutischen Behandlung aus medizinischen und/oder psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
Sollte aktuell bereits eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies der Therapeutin unverzüglich mitteilt und dass die/der die behandelnde (Psycho-)Therapeut:in über die psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung bei der Therapeutin informiert ist und dieser Beratung beziehungsweise Behandlung zugestimmt hat.
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen Beratung/(psycho-)therapeutischen Behandlung aus medizinischen und/oder psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
Sollte aktuell bereits eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies der Therapeutin unverzüglich mitteilt und dass die/der die behandelnde (Psycho-)Therapeut:in über die psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung bei der Therapeutin informiert ist und dieser Beratung beziehungsweise Behandlung zugestimmt hat.
§12 Haftung und Gewährleistung
Der Klient handelt nach Erhalt einer Beratungsleistung, Behandlungsleistung, Unterrichtseinheit eigenverantwortlich. Für Handlungen, die der Klient nach einer erfolgten Beratung, Behandlung, Therapie oder Unterrichtseinheit vornimmt, übernimmt die Therapeutin keine Haftung.
Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs/
Behandlungsverlaufs/
Unterrichtsverlaufs, sowohl während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen/
Unterrichtseinheiten, als auch nach Abschluss der Behandlung/Beratung/Therapie/
Unterrichtseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche/
Behandlungsgespräch/
Unterrichtseinheiten von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, die Therapeutin über Handlungen mit weit reichenden Konsequenzen zu informieren und diese im Voraus zu besprechen.
Eine Gewährleistung für Beratungen, Behandlungen, Therapie oder Unterricht in der angebotenen Form sieht das deutsche Privatrecht nicht vor. Insofern kann für die Zufriedenheit des Klienten der jeweils erbrachten Leistung keine Gewähr übernommen werden. Die durchgeführten Beratungen, Behandlungen und Unterrichtseinheiten garantieren keinen bestimmten Lösungserfolg.
Der Klient handelt nach Erhalt einer Beratungsleistung, Behandlungsleistung, Unterrichtseinheit eigenverantwortlich. Für Handlungen, die der Klient nach einer erfolgten Beratung, Behandlung, Therapie oder Unterrichtseinheit vornimmt, übernimmt die Therapeutin keine Haftung.
Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs/
Behandlungsverlaufs/
Unterrichtsverlaufs, sowohl während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen/
Unterrichtseinheiten, als auch nach Abschluss der Behandlung/Beratung/Therapie/
Unterrichtseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche/
Behandlungsgespräch/
Unterrichtseinheiten von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, die Therapeutin über Handlungen mit weit reichenden Konsequenzen zu informieren und diese im Voraus zu besprechen.
Eine Gewährleistung für Beratungen, Behandlungen, Therapie oder Unterricht in der angebotenen Form sieht das deutsche Privatrecht nicht vor. Insofern kann für die Zufriedenheit des Klienten der jeweils erbrachten Leistung keine Gewähr übernommen werden. Die durchgeführten Beratungen, Behandlungen und Unterrichtseinheiten garantieren keinen bestimmten Lösungserfolg.
Der Klient handelt nach Erhalt einer Beratungsleistung, Behandlungsleistung, Unterrichtseinheit eigenverantwortlich. Für Handlungen, die der Klient nach einer erfolgten Beratung, Behandlung, Therapie oder Unterrichtseinheit vornimmt, übernimmt die Therapeutin keine Haftung.
Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs/
Behandlungsverlaufs/
Unterrichtsverlaufs, sowohl während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen/
Behandlungsgesprächen/
Unterrichtseinheiten, als auch nach Abschluss der Behandlung/Beratung/Therapie/
Unterrichtseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche/
Behandlungsgespräch/
Unterrichtseinheiten von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, die Therapeutin über Handlungen mit weit reichenden Konsequenzen zu informieren und diese im Voraus zu besprechen.
Eine Gewährleistung für Beratungen, Behandlungen, Therapie oder Unterricht in der angebotenen Form sieht das deutsche Privatrecht nicht vor. Insofern kann für die Zufriedenheit des Klienten der jeweils erbrachten Leistung keine Gewähr übernommen werden. Die durchgeführten Beratungen, Behandlungen und Unterrichtseinheiten garantieren keinen bestimmten Lösungserfolg.
§13 Gewährleistung bei technischen Ausfällen
Für einen einwandfreien technischen Ablauf kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Muss eine Online-Sitzung aufgrund technischer Probleme unterbrochen oder abgebrochen werden und ist ein Fortsetzen der Sitzung aus technischen oder zeitlichen Gründen unmöglich, wird in beiderseitigem Einvernehmen ein neuer Termin festgelegt.
Für die uneingeschränkte Erreichbarkeit der Website www.architectureofmind.de wird keine Gewährleistung übernommen.
Für einen einwandfreien technischen Ablauf kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Muss eine Online-Sitzung aufgrund technischer Probleme unterbrochen oder abgebrochen werden und ist ein Fortsetzen der Sitzung aus technischen oder zeitlichen Gründen unmöglich, wird in beiderseitigem Einvernehmen ein neuer Termin festgelegt.
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§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Unabhängig vom Aufenthaltsort des Klienten, sowie der Therapeutin, sowohl während der Zeit der Beratung/Behandlung/der Unterrichtseinheiten, als auch im Allgemeinen, gilt das deutsche Recht.
Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Unabhängig vom Aufenthaltsort des Klienten, sowie der Therapeutin, sowohl während der Zeit der Beratung/Behandlung/der Unterrichtseinheiten, als auch im Allgemeinen, gilt das deutsche Recht.
Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Unabhängig vom Aufenthaltsort des Klienten, sowie der Therapeutin, sowohl während der Zeit der Beratung/Behandlung/der Unterrichtseinheiten, als auch im Allgemeinen, gilt das deutsche Recht.
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§15 Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
§16 Nebenbestimmungen
Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen, sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die AGB gelten für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
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§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Sollte eine Bestimmung oder Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Sollte eine Bestimmung oder Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§3 Mitwirkung des Klienten
Der Klient wirkt aktiv an seiner Beratung/Behandlung und Genesung mit, ist jedoch zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet.
Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er notwendige Informationen und/oder erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft beziehungsweise nicht erteilt, die Beratungsinhalte/Behandlungsinhalte ablehnt und/oder Beratungs- oder Therapiemaßnahmen vereitelt, ist die Therapeutin berechtigt, die Beratung/Behandlung abzubrechen.
§4 Beratungserfolg/Behandlungserfolg
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele innerhalb der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung/Behandlung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Therapeutin dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht.
Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen. Die Therapeutin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden Beratungsmethoden und Behandlungsmethoden zum Nutzen des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung des Klienten.
§5 Beratungsdauer und Kündigung
Die Beratungsdauer/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingents, das in Anspruch genommen werden muss.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches/Behandlungsgespräches/einer Unterrichtseinheit mündlich oder mit Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per Email gekündigt werden.
§6 Leistungsangebot und Honorar
Die Therapeutin hat für ihre Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Klient vereinbart worden sind, gelten die Honorare, die in der Preisliste der Therapeutin unter folgendem Link: https://architectureofmind.de/preise aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Für Beratungsdienstleistungen und Yoga fällt eine Umsatzsteuer von 19% an, die bei einer Heilbehandlung entfällt. Der Endpreis für den Klienten bleibt unabhängig von Beratung oder Heilbehandlung identisch. Eine Krankenkassenabrechnung ist im Rahmen der Online-Beratung oder des Yogaunterrichts grundsätzlich nicht möglich.
Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit/Behandlungseinheit/Unterrichtseinheit, sowie des damit anfallenden Honorars sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Vergütung ist bei Buchung der Beratungsleistung fällig und muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Die Zahlung des Klienten ist unbar zu leisten. Nach erfolgter Zahlung erhält der Klient die vereinbarte Beratungsdienstleistung/Behandlung/Yogastunde zum vereinbarten Termin.
Eine Rechnung über den gezahlten Betrag wird nach Beendigung der Beratung/Behandlung/des Yogaunterrichts ausgestellt. Abweichungen sind bei langfristigen Leistungen, wie beispielsweise dauerhaftem Yogaunterricht, möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§7 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §6 hiervon nicht berührt. Die Therapeutin kann das Honorar oder Anteile des Honorars in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Unabhängig von Erstattungsleistungen durch Krankenkassen oder Beihilfe ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.
Die Therapeutin erteilt in Erstattungsfragen keine Auskünfte an Dritte.
§8 Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar
Termine können selbstständig durch den Klienten im Onlinekalender gebucht werden. Darüberhinaus sind telefonische Terminabsprachen, sowie Terminbuchungen per Email möglich. Die einzelnen Termine für Beratungs-, Behandlungsgespräche und Yogaunterricht können individuell im Voraus zwischen dem Klienten und der Therapeutin vereinbart werden.
Wird ein abgestimmter Termin durch den Klienten nicht wahrgenommen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% an. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Absage seitens des Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Therapeutin schnellstmöglich zu informieren und gegebenenfalls einen Nachweis (ärztliches Attest) über die Erkrankung vorzulegen.
§9 Vertraulichkeit der Behandlung, Dokumentation und Datenschutz
Die Therapeutin behandelt Klientendaten vertraulich und verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr zugänglich aufzubewahren.
Auskunftserteilung bezüglich Beratungen, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlungen und persönlichen Verhältnissen und/oder Begleitumständen des Klienten gegenüber Dritten bedürfen vorab der schriftlichen Einverständnis des Klienten.
Die Therapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche und Behandlungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungs- und Behandlungsgespräche. Die Dokumentation der Aufzeichnungen erfolgt per Handakte und/oder innerhalb der elektronischen Klientendatei.
Ebenso speichert die Therapeutin die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Die Handakten und/oder Daten der elektronischen Klientendatei werden für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, soweit der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist festlegt.
Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
Absatz 1. und Absatz 2. sind nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, beispielsweise aufgrund der Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit/Bereitschaft des Klienten zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt, (Psycho-)Therapeuten oder einer Klinik um eine Gefährdung des Klienten abzuwenden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, wie beispielsweise der Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter betreffend, auskunftspflichtig ist.
Absatz 1. und Absatz 2. sind ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose, Therapie oder therapeutischen Behandlung persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
§10 Aufnahmen und Mitschnitte von Beratungs- und Behandlungsgesprächen
Das Aufnehmen oder Mitschneiden von Beratungsgesprächen/Behandlungsgesprächen oder jegliche Form der Therapiestunden/des Yogaunterrichts, sowie die Verbreitung oder Vervielfältigung ist beiden Seiten nach §201 StGB untersagt.
Dies gilt für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
§11 Gesundheitszustand des Klienten
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen Beratung/(psycho-)therapeutischen Behandlung aus medizinischen und/oder psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
Sollte aktuell bereits eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies der Therapeutin unverzüglich mitteilt und dass die/der die behandelnde (Psycho-)Therapeut:in über die psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung bei der Therapeutin informiert ist und dieser Beratung beziehungsweise Behandlung zugestimmt hat.
§12 Haftung und Gewährleistung
Der Klient handelt nach Erhalt einer Beratungsleistung, Behandlungsleistung, Unterrichtseinheit eigenverantwortlich. Für Handlungen, die der Klient nach einer erfolgten Beratung, Behandlung,Therapie oder Unterrichtseinheit vornimmt, übernimmt die Therapeutin keine Haftung.
Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs/Behandlungsverlaufs/Unterrichtsverlaufs, sowohl während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen/Behandlungsgesprächen/Unterrichtseinheiten, als auch nach Abschluss der Behandlung/Beratung/Therapie/Unterrichtseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche/Behandlungsgespräch/Unterrichtseinheiten von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, die Therapeutin über Handlungen mit weit reichenden Konsequenzen zu informieren und diese im Voraus zu besprechen.
Eine Gewährleistung für Beratungen, Behandlungen, Therapie oder Unterricht in der angebotenen Form sieht das deutsche Privatrecht nicht vor. Insofern kann für die Zufriedenheit des Klienten der jeweils erbrachten Leistung keine Gewähr übernommen werden. Die durchgeführten Beratungen, Behandlungen und Unterrichtseinheiten garantieren keinen bestimmten Lösungserfolg.
§13 Gewährleistung bei technischen Ausfällen
Für einen einwandfreien technischen Ablauf kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Muss eine Online-Sitzung aufgrund technischer Probleme unterbrochen oder abgebrochen werden und ist ein Fortsetzen der Sitzung aus technischen oder zeitlichen Gründen unmöglich, wird in beiderseitigem Einvernehmen ein neuer Termin festgelegt.
Für die uneingeschränkte Erreichbarkeit der Homepage www.architectureofmind.de wird keine Gewährleistung übernommen.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Unabhängig vom Aufenthaltsort des Klienten, sowie der Therapeutin, sowohl während der Zeit der Beratung/Behandlung/der Unterrichtseinheiten, als auch im Allgemeinen, gilt das deutsche Recht.
Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
§15 Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
§16 Nebenbestimmungen
Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen, sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die AGB gelten für alle angebotenen Leistungen von www.architectureofmind.de.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.